Kosten trägt meist die Krankenkasse

Kosten


Kosten

Gesetzlich versicherte Kinder und Jugendliche:
Bei allen Kindern und Jugendlichen die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen sind, werden die Kosten durch die Krankenkassen getragen. Hierzu benötigen wir zu jedem Quartalsbeginn die Versicherungskarte des Patienten.

Gesetzlich versicherte Erwachsene:
Die Praxis kann im Rahmen des Facharztvertrages für Psychiatrie, Neurologie, Psychotherapeutischen Praxis (AOK) und der Besonderen Versorgung (DAK) gesetzlich versicherte Erwachsene behandeln. Hierzu benötigen wir vor Beginn der Gespräche die Überweisung vom Hausarzt für Psychotherapie und die Versicherungskarte.

Privat Versicherte und Beihilfe Versicherte Kinder und Jugendliche und Erwachsene:
Bitte erkundigen Sie sich vor Beginn nach Ihren einzelvertraglichen Regelungen, ob und in welchem Umfang Ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt. Eine Kostenübernahme der psychotherapeutischen Behandlung kann, muß aber nicht Bestandteil ihres Vertrages sein. Die Honorierung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Ärzte (GOP/GOÄ).
Rechnungstellung erfolgt an den Patienten.

Patienten der Berufsgenossenschaften:
Nach einem Arbeitsunfall, bei dem ein Leidensdruck entsteht und geklärt ist, dass die Berufsgenossenschaft die Kosten übernimmt, wird die Therapie direkt mit der BG verrechnet.

Selbstzahler:
Selbstverständlich können Sie die Kosten für die Therapie auch selbst übernehmen.

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